Aktuelles

Fußball-Mädchen freuen sich über neue Hoodies

Rechtzeitig zur kühlen Jahreszeit haben wir die Mädels der U-13 der JSG Vreden mit neuen Hoodies versorgt. Wir übergaben der Mannschaft den neuen Satz Hoodies vor dem Training bei schönstem Sonnenschein. Die Mannschaft und die Verantwortlichen des Teams bedankten sich unter anderem mit einer Anzeige im Vredener Anzeiger und freuen sich auf die neue Saison. Wir finden, dass es wichtig ist, als ortsansässiges Unternehmen den Vereins- und Mannschaftssport zu unterstützen.  Hier lernt man den Teamgeist sowie das Miteinander kennen, dass später im Beruf wie im Privaten so wertvoll ist!

Wir wünschen der Mannschaft für die kommende Saison viel Erfolg und Spaß.

Umbaumaßnahmen erfolgreich beendet

Seit Mitte August 2020 haben wir unsere Kanzlei umgebaut und können jetzt vermelden, dass die Arbeiten abgeschlossen sind. In dieser Zeit haben Sie eventuell die eine oder andere Störung im Kanzleiablauf mitbekommen, bspw. konnten Sie uns telefonisch nicht erreichen, in der Kanzlei war es laut und schmutzig oder die Bearbeitungszeiten waren einfach ein wenig länger als gewohnt. Wir bedanken uns hier für Ihr Verständnis und freuen uns Sie in unseren neu gestalteten Räumlichkeiten in Zukunft begrüßen zu dürfen. Mehr dazu ...

Umfirmierung

Im Bild: Christopher Bonato, Julius Bonato und Friedrich Bonato.

23.06.2020
Mit Wirkung zum 23. Juni 2020 tritt unsere Gesellschaft im Rechtsverkehr als „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" (PartG mbB) auf.
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Corona - Hilfen

Symbolbild Chrienova Pixabay

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

14.07.2020
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler, die Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, weitere staatliche Überbrückungshilfen beantragen. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Sie können sich seit dem 8.7.2020 für das Antragsverfahren registrieren. Mehr dazu...

Austritt Großbritanniens aus der EU

Folgen für die Umsatzsteuer

24.01.2020
Warenlieferungen von Deutschland nach Großbritannien sind dann nicht mehr innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6 a UStG, sondern Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG. Folglich ist die Umsatzsteuerfreiheit statt z. B. durch eine Gelangensbestätigung mit dem Ausgangsvermerk im elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS zu belegen. Die Vereinfachungsregelungen für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte werden bei Beteiligung eines in Großbritannien ansässigen Unternehmers entfallen, was ggf. zu dessen Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat führen wird, wenn der Endabnehmer im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist.

Bei Warenbezügen aus Großbritannien nach Deutschland liegt nicht länger ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, der vom deutschen Importeur zu versteuern ist. Vielmehr sind die zu importierenden Waren vom Einführer zu deklarieren und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Selbst wenn Großbritannien als EWR-Staat behandelt oder eine Zollunion begründet würde, müssten Zolldokumente erstellt, Ein- und Ausfuhren erklärt werden, was mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein wird.

Für den Dienstleistungsverkehr ergeben sich aus umsatzsteuerlicher Sicht grundsätzlich keine Änderungen hinsichtlich der Leistungsortbestimmung. Lediglich der Nachweis der Ansässigkeit des steuerpflichtigen Leistungsempfängers wird durch den Wegfall der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und deren Bestätigungsmöglichkeit schwieriger. Ggf. muss eine Unternehmerbescheinigung der britischen Finanzbehörde (HMRC) beigebracht werden.

Es ist nach einem Brexit auch nicht ausgeschlossen, dass Großbritannien abweichende Mehrwertsteuerregelungen, z. B. hinsichtlich der Leistungsortbestimmung erlassen wird.

Schon eine erste überschlägige Bestandsaufnahme zeigt, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU in vielfältiger Weise auch Auswirkungen auf die deutsche Umsatzsteuergesetzgebung und ihre Umsetzung in den Betrieben haben wird.

Vredener Firmenlauf

7. 04. 2019
Wir haben mit unserem Kanzlei-Laufteam an dem Vredener Firmenlauf teilgenommen. Obwohl es kurz vor dem Start sehr stark geregnet hat, konnten wir die Strecke mit unserer Mixed-Staffel erfolgreich meistern. Es war ein richtig schönes Event mit einer tollen "After-Race-Party". Vielen Dank an unsere Kollegen, die uns zahlreich an der Strecke angefeuert haben. Und ein dickes Kompliment an die Organisatoren vom Ausdauerteam Vreden e.V. !!! Wir werden sicher im nächsten Jahr wieder dabei sein.

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